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AGB

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Verkaufsbedingungen
1.Allgemeines und Rechtsgültigkeit
Diese allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Verkaufsbedingungen sind Bestandteil jenes Angebots oder Vertrages, sie sind verbindlich. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Firma FTS Food Technology Services AG ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.
2. Auftragsbestätigung
Die an die FTS Food Technology Services AG erteilten Aufträge sind für den Käufer (nachfolgend Auftraggeber genannt) verbindlich. Der Liefervertrag gilt als abgeschlossen, wenn die FTS Food Technology Services AG nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden durch die FTS Food Technology Services AG besonders verrechnet. Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sind eventuell nur annährend massgebend. Die FTS Food Technology Services AG behält sich allfällige Änderungen vor. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der FTS Food Technology Services AG und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt, noch Dritten in irgendeiner Form zur Kenntnis gebracht werden. Diese Unterlagen dürfen auch nicht zur Anfertigung von Bestandteilen verwendet werden.
3.Lieferbedingungen
Übergang von Nutzen und Gefahr ab FTS Food Technology Services AG. Lieferung franko Backstube. Der Auftraggeber besorgt Hilfskräfte für Abladen und Transport in der Backstube. Auf Wunsch des Auftraggebers, wird auf seine Kosten die Lieferung durch die FTS Food Technology Services AG versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, welche der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft mit deren Mitteilung auf den Auftraggeber über. Die Ware reist auf Risiko des Empfängers.
4.Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt, sobald alle technischen Punkte bereinigt sind, und der Vertrag laut Bedingungen Punkt 2 abgeschlossen ist. Eine allfällige Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten, eine Preisminderung oder Schadenersatz zu verlangen. Wird das Lieferdatum auf Wunsch des Auftraggebers nachträglich hinausgeschoben, ist eine Anzahlung von 2/3 fällig spätestens auf den bei Vertragsabschluss veranlassten Liefertermin. Höhere Gewalt ausgeschlossen. Die FTS Food Technology Services AG ist bestrebt, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Im Verzugsfall ist der Auftraggeber zur Stellung einer angemessenen Nachfrist verpflichtet. Die vereinbarte Lieferfrist hat nur Gültigkeit, sofern die Ablieferung der Ware nicht durch Gewalt wie, Mobilmachung, Krieg, Ausfuhr, Streik, Sperren, Aussperrung, Epidemien, Unfälle, Transportverzüge, Lawinensperrung und behördliche Ein-Aus oder Durchfuhrverbote oder verspätete oder mangelhafte Zulieferung unserer Lieferanten beeinträchtigt werden.
5.Preise
Die Preise verstehen sich rein netto ohne jegliche zusätzliche Abzüge. Die Preise sind für 8 Wochen verbindlich, danach sind die Preise unverbindlich.
6.Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen sind unbedingt einzuhalten, sonst wird der Bruttopreis ungültig. Zahlungsziel: 14 Tage rein netto. Das bedeutet, dass die Prozente, Rabatte sowie Skonti erlöschen. Innert 14 Tagen rein netto heisst, dass FTS Food Technology Services AG innerhalb dieser Frist über den vollen vereinbarten Betrag verfügen resp. in dessen Besitz ist.
Gegenüber der Kaufpreisforderung dürfen keine Verrechnungsansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden. Werden Rechnungen nicht innerhalb des vorgeschriebenen Termins bezahlt, so wird ab Verfalldatum ohne vorherige Mahnung ein Verzugszins von mindestens 4 % verrechnet.
Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn sich die Abnahme der Lieferung aus Gründen, die FTS Food Technology Services AG nicht vertreten hat, verzögern. Muss FTS Food Technology Services AG ausnahmsweise dem Auftraggeber verlängerte Zahlungsfristen gewähren, so hat der Auftraggeber für die Zahlung einen Zins zu entrichten, welcher 2 % über dem Diskontsatz der schweizerischen Nationalbank liegt.
FTS Food Technology Services AG behält sich das Eigentum an seiner Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung durch den Auftraggeber vor.
7.Besondere Vereinbarung
Abweichungen von den allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Verkaufsbedingungen müssen im Auftrag schriftlich festgehalten und von FTS Food Technology Services AG bestätigt werden. Zusätzliche Arbeiten und Aufträge; spezielle Zahlungsbedingungen; Leasing o.ä; nachträgliche Aufträge; Arbeiten, die nicht im Angebot und Vertrag enthalten sind, werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet. Bei allfälligen Beanstandungen der gelieferten Ware hat FTS Food Technology Services AG das Recht, anstatt Nachbesserung oder Ersatz des Minderwerts die Rückgabe der beanstandeten Ware unter Rückzahlung des Kaufpreises zu verlangen.
8.Montage
Der Montageplatz muss vorbereitet sein. Vor Einbringung der Ware respektive Montagebeginn müssen alle erforderlichen Vorarbeiten und die vereinbarten Vorbedingungen ausgeführt und erfüllt sein. Bodenabsenkungen, Mauerdurchbrüche, Wasser- An- und Abschlüsse, Elektroanschlüsse, Gas- oder Oelanschlüsse, Kamin, Dampfabzugskamine, Frischluftzufuhr usw. müssen, veranlasst durch den Auftraggeber, vor Montagebeginn rechtzeitig und an- schlussfertig bereit sein. Die Kosten für erschwerte Anlieferung gehen zu Lasten des Auftraggebers, sowie die Bereitstellung von Kranwagen, Hebeeinrichtungen, Hubstapler usw. Für die Einbringung an den Montageplatz der Lieferung ist der Auftraggeber verantwortlich. Während der gesamten Montagezeit sind dem Food Technology Services-Montagepersonal zumutbare Arbeitsbedingungen gewährleistet.
9.Einführung und Inbetriebnahme
Nach Angaben und Instruktionen mit Betriebsanleitung von FTS Food Technology Services AG.
10.Garantie-Gewährleistung
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate, bei Doppelschicht 6 Monate bei Kauf von neuen Maschinen und Backöfen.
Garantiezeiten von Gebrauchtmaschinen- und Backöfen gelten, wie auf der Offerte angegeben.
Garantiearbeiten dürfen nicht von Drittpersonen ausgeführt werden ohne Zustimmung von FTS Food Technology Services AG.
Die FTS Food Technology Services AG verpflichtet sich, während der vereinbarten Garantiezeit, auf schriftliche Aufforderung des Auftraggebers, alle schadhaften und unbrauchbaren Teile einer Lieferung so rasch als möglich auszubessern oder zu ersetzen, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung zu Störungen im Betriebsablauf führen. Ersetzte Teile werden Eigentum der FTS Food Technology Services AG. Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen. Diese Zusatzgarantie endet jedoch 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit der Hauptlieferung. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften sowie falscher, unsachgemässer, übermässiger Beanspruchung ungeeigneter Betriebsmittel und anderweitiger Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. Die Garantie erlischt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen, oder wenn der Auftraggeber nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und FTS Food Technology Services AG den Mangel beheben kann. Weitere Rechte des Auftraggebers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Die FTS Food Technology Services AG hat die Lieferung vertragsgemäss auszuführen und die Garantiepflicht zu erfüllen. Hingegen ist jede weitere Haftung gegenüber dem Auftraggeber für irgendwelche Schäden Werkbedingung.
11.Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtstand für den Auftraggeber und für die FTS Food Technology Services AG ist der Sitz der FTS Food Technology Services AG. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
12.Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, der allfälligen Verzugszinsen, Inkassospesen bleibt die Ware Eigentum der FTS Food Technology Services AG. Der Auftraggeber gibt hiermit seine Zustimmung zur Eintragung der an ihn gelieferten Waren im Eigentumsvorbehaltsregister. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Auftraggeber die Ware weder veräussern, verpfänden, belehnen, noch sie als Zubehör im Grundbuch anmerken lassen oder sonst wie ein Eigentümer darüber verfügen.
13.Beanstandung oder Mängel
Der Auftraggeber hat die Lieferung nach Erhalt und Montage zu prüfen und FTS Food Technology Services AG allfällige Mängel unverzüglich schriftlich und eingeschrieben mitzuteilen. Ohne Beanstandung nach 10 Tagen gilt die Lieferung als genehmigt. Diese Textverfassung vom Mai 2015 ersetzt alle vorgängigen Geschäfts-, Liefer- und Verkaufsbedingungen, soweit diesen nicht Rechtskraft erwachsen ist.
Mai 2023

FTS
Food Technology Services AG
Heissgländstrasse 20
4133 Pratteln


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